Dr. Alexander T. Schäfer ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in den Bereichen des Medizin- und Versicherungsrechts tätig. Seit 2007 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. 2009 wurde er zum Doktor jur. promoviert. Im selben Jahr erhielt Dr. Schäfer durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt den Titel"Fachanwalt für Medizinrecht" verliehen. Seit dem Jahr 2012 ist er zusätzlich auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Dr. Schäfer hat sich immer schon klar positioniert. Deshalb vertritt er ausschließlich Versicherungsnehmer und Patienten. Aufträge von Versicherern zur Abwehr von Forderungen aus Versicherungen nimmt er nicht an.
Dr. Schäfer konzentrierte sich seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit vor allem auf die Gebiete des Schadensersatzrechts und des Versicherungsrechts. Im Schadensersatzrecht ist er fast ausschließlich auf dem Gebiet der Arzthaftung tätig. Im Versicherungsrecht liegt seine besondere Expertise im Recht der Personenversicherungen, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Unfallversicherung. Dr. Schäfer wird seit vielen Jahren als Experte für die Beantragung von BU-Renten empfohlen. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet im Bereich des Versicherungsrechts ist die Feuer-, Gebäude- und Elementarschadensversicherung.
Ich glaube, dass man nur dann wirklich gut sein kann, wenn man sich spezialisiert. Bei mir sind es das Medizin- und Versicherungsrecht. Die Konzentration auf wenige Fachbereiche ermöglichte es mir, zu einem Spezialisten zu werden.
Ich bitte daher um Verständnis, dass ich in der Regel keine Mandate aus anderen Rechtsgebieten annehme.
Weil Ihr Anliegen für Sie von so großer Bedeutung ist, betreue ich Sie persönlich und bearbeite alle Fälle selbst. Sie sind von Anfang an miteingebunden. So überlasse ich Ihnen in der Regel meine Schreiben vorab als Entwurf zur Stellungnahme. Über alle ein- und ausgehenden Nachrichten informiere ich Sie umgehend und übersende Kopien.
Sie schildern mir Ihr Anliegen am besten zunächst per Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Häufig erreichen Sie mich per Telefon auch persönlich. Ein erstes, orientierendes Gespräch ist für Sie kostenfrei.
Ich nehme alle Gerichtsverhandlungen persönlich wahr – in ganz Deutschland. Eine Terminsvertretung durch einen Anwalt vor Ort erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Eine Erstberatung kostet üblicherweise 250 bis 350 Euro. Bei Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern und wenn eine Versicherung die Leistung abgelehnt hat, zahlt häufig die Rechtsschutzversicherung. Ansonsten ist eine Vergütung nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG), auf Stundensatzbasis oder auch (teilweise) erfolgsabhängig möglich.
Mandate außerhalb meiner drei Kerngebiete übernehme ich in der Regel nicht mehr. Im Bereich des Schadensersatz- oder Versicherungsrechts mache ich in besonderen Fällen auch mal eine Ausnahme.
Bei Arzthaftungsfällen werde ich ferner nicht tätig, wenn es um Schadensersatz nach zahnärztlichen oder psychiatrischen Behandlungen geht. Bitte verzichten Sie auf entsprechende Anfragen.
Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gehört zum Sozialrecht. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen entsprechenden Fachanwalt.
Ich übernehme keine Mandate gegenüber gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
1997 - 2002 | Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main |
2003 - 2005 | Referendariat, Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe |
2005 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
2005 - 2007 | Angestellter Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei, Tätigkeitsschwerpunkt Schadensersatzrecht |
Seit 2007 | Selbstständiger Rechtsanwalt |
2007 - 2009 | Promotion zum Doktor der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg |
2009 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Medizinrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |
2012 | Verleihung der Bezeichnung"Fachanwalt für Versicherungsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main |
Dozent in der Heilberufsfort- und weiterbildung
Deutscher Anwaltverein
Frankfurter Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht