BU-Versicherung gekündigt

Wenn der Versicherer die Versicherung kündigt, ist das der worst case. Nicht nur bekommen Sie dann keine Leistungen. Auch die gezahlten Prämien sind verloren.

Rechtlich gesehen stellt die Beendigung üblicherweise keine Kündigung dar, sondern eine Anfechtung oder einen Rücktritt. Manchmal wird der Vertrag auch nicht beendet, sondern"nur" angepasst. Aber auch das kann dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert.

Der Grund für eine solche Vertragsbeendigung oder Vertragsanpassung liegt meistens im Vorwurf der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten (VVA). Es wird dann behauptet, Sie hätten bei Abschluss der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand (oder anderen Umständen) gemacht.

Nicht selten führen missverständliche Auskünfte von Ärzten zu einem falschen Eindruck und damit zu einer Fehlentscheidung durch den Versicherer.

Oftmals werden bei Abschluss einer Versicherung Gesundheitsfragen zudem nur deshalb nicht vollständig oder wahrheitsgemäß beantwortet, weil der Versicherungsvermittler Vorerkrankungen für irrelevant hält und nicht aufnimmt. Später wird dann häufig jedoch behauptet, Sie hätten nicht alles erwähnt.

Aus einer solchen Situation kommen Sie ohne Anwalt nicht mehr heraus!

Versuchen Sie nicht selbst, den Versicherer zu einer Rücknahme der Entscheidung zu bewegen. Das führt meist dazu, dass der Versicherer die Beendigung nochmals bekräftigt. Umso mehr sich der Versicherer darauf versteift, umso schwieriger wird es später, ihn doch noch zu einer Änderung zu bewegen.

Nehmen Sie sich stattdessen anwaltliche Hilfe! Sodann muss analysiert werden, wieso der Versicherer so entschieden hat. Dafür ist es erforderlich, Ihre Behandlungsunterlagen auszuwerten und sich auch den Fragebogen über die Vorerkrankungen anzusehen. Zudem muss geprüft werden, ob der Versicherer Sie ordnungsgemäß belehrt hatte und ob Fristen eingehalten wurden.

  • Er wird als Experte für den BU-Leistungsantrag empfohlen vom Verbraucherratgeber FINANZTIP – getestet in 2017 und erneut in 2020.
  • Er ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Er vertritt keine Versicherungsunternehmen, sondern nur Versicherte.
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In Fällen der Beendigung oder Anpassung des Vertrages berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese in der Regel die Gebühren.

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