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BU-Versicherung gekündigt

Anfechtung – Rücktritt – Kündigung – Vertragsanpassung

Wenn der Versicherer die Versicherung kündigt, ist das der Worst Case. Nicht nur bekommen Sie dann keine Leistungen. Auch die gezahlten Prämien sind verloren.

Rechtlich gesehen stellt die Beendigung üblicherweise keine Kündigung dar, sondern eine Anfechtung oder einen Rücktritt. Manchmal wird der Vertrag auch nicht beendet, sondern »nur« angepasst. Aber auch das kann dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigert.

Der Grund für eine solche Vertragsbeendigung oder Vertragsanpassung liegt meistens im Vorwurf der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten (VVA). Es wird dann behauptet, Sie hätten bei Abschluss der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand (oder anderen Umständen) gemacht.

Nicht selten führen missverständliche Auskünfte von Ärzten zu einem falschen Eindruck und damit zu einer Fehlentscheidung durch den Versicherer.

Oftmals werden bei Abschluss einer Versicherung Gesundheitsfragen zudem nur deshalb nicht vollständig oder wahrheitsgemäß beantwortet, weil der Versicherungsvermittler Vorerkrankungen für irrelevant hält und nicht aufnimmt. Später wird dann häufig jedoch behauptet, Sie hätten nicht alles erwähnt.

Aus einer solchen Situation kommen Sie ohne Anwalt nicht mehr heraus!

Versuchen Sie nicht selbst, den Versicherer zu einer Rücknahme der Entscheidung zu bewegen. Das führt meist dazu, dass der Versicherer die Beendigung nochmals bekräftigt. Je mehr sich der Versicherer darauf versteift, umso schwieriger wird es später, ihn doch noch zu einer Änderung zu bewegen.

Nehmen Sie sich stattdessen anwaltliche Hilfe! Sodann muss analysiert werden, wieso der Versicherer so entschieden hat. Dafür ist es erforderlich, Ihre Behandlungsunterlagen auszuwerten und sich auch den Fragebogen über die Vorerkrankungen anzusehen. Zudem muss geprüft werden, ob der Versicherer Sie ordnungsgemäß belehrt hatte und ob Fristen eingehalten wurden.

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In Fällen der Beendigung oder Anpassung des Vertrags berechnen sich das Honorar üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese in der Regel die Gebühren.

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