BU-Rente beantragen

Wer ist berufsunfähig ist, hat nicht nur mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Die gesamte Organisation des Alltags stellt die Betroffenen vor große Schwierigkeiten. Das gilt insbesondere auch für das Beantragen einer Berufsunfähigkeitsrente.

Tritt der Versicherungsfall ein – werden Sie also berufsunfähig –, erbittet der Versicherer eine kaum überschaubare Anzahl von Informationen und Unterlagen. So verlangen die Versicherer umfangreiche Angaben zur Ausbildung und dem beruflichen Werdegang, der letzten Tätigkeit, dem Einkommen, der Erkrankung und den Beschwerden. Auch sollen Einwilligungen für die Anforderung von Unterlagen bei Dritten, zum Beispiel Ärzten, erteilt werden. Die Antragsformulare umfassen zum Teil 30 Seiten oder mehr. Schon dieser Umfang macht es für viele schwierig, den Antrag zu stellen. Hinzu kommt, dass der Versicherte in der Regel sich über die Bedeutung der Angaben für die Prüfung des Antrags nicht bewusst ist.

Für die Versicherungen arbeiten dagegen geschulte Mitarbeiter. Diese wissen natürlich genau, worauf es ankommt. Unbedachte Angaben führen mindestens zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der BU-Rente.

Gerade die fehlende"Waffengleichheit" zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern führt häufig dazu, dass berechtigte Ansprüche zu Unrecht abgelehnt werden.

Wenn Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen wollen, sollten Sie sich immer zumindest einmal ausführlich anwaltlich beraten lassen. Eine solche Beratung verschafft Ihnen Klarheit darüber, welche Regelungen Ihr Vertrag enthält, worauf es beim Leistungsantrag ankommt, was Sie angeben müssen, wie Sie es schildern sollten und wo eventuell Gefahren lauern.

Darüber hinaus kann eine komplette (anwaltliche) Vertretung von Anfang an sinnvoll sein, um keinen Fehler zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn die Gefahr eines Vertragsbeendigung (Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung) droht oder die medizinische Feststellung des Umfangs der Beeinträchtigungen schwierig ist (häufig bei psychischen Erkrankungen).

Eine Bestätigung des eigenen Arztes reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus. Der Versicherer muss diese nicht als richtig akzeptieren. Allerdings kann eine gut begründete Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch den eigenen Arzt dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt. Jedoch verlangen die Versicherer in der Regel, dass es sich um einen Facharzt handelt. Atteste eines Allgemeinmediziners oder eines Psychologen/Psychotherapeuten, der nicht zugleich auch (Fach-) Arzt ist, sind meist nicht ausreichend.

Üblicherweise prüft der Versicherer den Versicherungsfall zunächst anhand der eingereichten Unterlagen und der Auskünfte der behandelnden Ärzte. Dies kann bereits genügen, um eine Entscheidung zu treffen. Der Versicherer hat aber das Recht, einen von ihm ausgewählten Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich von diesem Arzt untersuchen lassen. Ein Mitsprache- oder Ablehnungsrecht in Bezug auf die Begutachtung oder der Person des Arztes haben Sie - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.

Fehler zu vermeiden ist häufig leicht, wenn man weiß, worauf es ankommt. Fehler zu korrigieren ist dagegen ungleich schwerer. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Verlust aller Ansprüche führen oder die Auszahlung erheblich verzögern. Korrekturen sind im Nachhinein nur sehr schwer möglich und mit erheblichem Argumentationsaufwand verbunden. Es ist daher immer besser, sich von Anfang an durch einen Experten vertreten zu lassen,

  • wenn Sie Berufsunfähigkeitsleistungen beantragen wollen.
  • wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit abgelehnt wurden.
  • wenn der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen möchte.
  • wenn der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages erklärt hat.
  • wenn der Versicherer nach Bewilligung der Leistungen eine Nachprüfung durchführen möchte.
  • wenn Sie nach Bewilligung der Rente wieder arbeiten gehen möchten, ohne dass die BU-Rente wegfällt.

Die Erfolgschancen hängen immer vom Einzelfall ab, weil sich die Berufe in der individuellen Ausübung und die Gründe für die Berufsunfähigkeit stark unterscheiden.

Wenn der Antrag von Anfang an über Dr. Schäfer gestellt wird, liegt die Erfolgsquote durchschnittlich zwischen 90 und 100 % (2018: 81 % Anerkenntnisse, 19 % Vergleiche; 2019: 88 % Anerkenntnisse, 6 % Vergleiche; 2020: 82 % Anerkenntnisse, 9 % Vergleiche; 2021: 97 % Anerkenntnisse, 3 % Vergleiche.

Gegenüber folgenden Versicherern hat Dr. Schäfer erfolgreich die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente durchgesetzt:

Allianz, Alte Leipziger, Athora (Athene), AXA, Barmenia, BVV, Canada Life, Condor, Cosmos Direkt, Continentale, Debeka, Entis (Mannheimer), Ergo, EPF Euro-BetriebsPensionsFonds, Europa, Generali (AachenMünchener), Gothaer, Hannoversche, HDI, Heidelberger, HUK-Coburg, LV1871, Neue Leben, MyLife, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, Presseversorgung, Provinzial, Proxalto, R+V, SV Sparkassen Versicherung, Stuttgarter, Swiss Life, universa, verschiedene Versorgungswerke (Apotheker, Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte), Victoria, Volkswohl Bund, Württembergische, WWK.

  • Er wird als Experte für den BU-Leistungsantrag empfohlen vom Verbraucherratgeber FINANZTIP – getestet in 2017 und erneut in 2020.
  • Er ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Er vertritt keine Versicherungsunternehmen, sondern nur Versicherte.
  • Er betreut und bearbeitet alle Fälle selbst.
  • Er ist deutschlandweit tätig und nimmt Gerichtstermine persönlich wahr.
  • Er bekommt seit Jahren TOP-Bewertungen für seine Tätigkeit.

Wenn Sie Dr. Schäfer beauftragen, prüft er zunächst den Vertrag. Dabei geht es zum einen darum festzustellen, ob der Versicherer den Vertrag wegen einer angeblichen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten angreifen könnte. Sodann sieht er sich an, welche Voraussetzungen der Anspruch auf die Leistung hat und ob es Erleichterungen hierfür gibt. Dr. Schäfer berät Sie außerdem, welche Folgen eine Berufsunfähigkeitsrente für den Bezug von Krankentagegeld hat und ob es sinnvoll ist, auch eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Dr. Schäfer führt für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer, sodass Sie nur mit ihm kommunizieren müssen. Alle Anfragen bei Ärzten und sonstigen Dritten laufen über Dr. Schäfer. Der Versicherer darf diese Auskünfte nicht direkt einholen, sondern nur über die Kanzlei.

Ferner ist es das Ziel, die Rente schnell und ohne langwierige Begutachtung durch Ärzte des Versicherers zu bekommen. Das ist möglich, wenn dem Versicherer die notwendigen Informationen vollständig, zeitnah und vor allem fehlerfrei übermittelt werden. Wenn sich eine Begutachtung durch Versicherungsärzte einmal nicht vermeiden lässt, informiert Sie Dr. Schäfer im Vorfeld über den Ablauf der Begutachtung.

Ein erstes telefonisches Orientierungsgespräch ist kostenfrei. Rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine Nachricht per E-Mail.

Wenn Dr. Schäfer Sie beim Leistungsantrag berät oder vertritt, zahlt eine Rechtsschutzversicherung dafür noch nicht. Diese zahlt erst, wenn der BU-Versicherer Probleme macht, etwa, wenn die Leistung abgelehnt wird.

Die Vertretung bei der Leistungsbeantragung kann auf verschiedene Weise abgerechnet werden. Anstelle der gesetzlichen Gebühren nach RVG bevorzugen viele Mandanten die Zahlung einer Pauschale und einer zusätzlichen erfolgsabhängigen Gebühr. Daneben bietet Dr. Schäfer immer auch eine Stundensatzvereinbarung an. Gerne erläutert er Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

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