Wer ist berufsunfähig ist, hat nicht nur mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Die gesamte Organisation des Alltags stellt die Betroffenen vor große Schwierigkeiten. Das gilt insbesondere auch für das Beantragen einer Berufsunfähigkeitsrente.
Tritt der Versicherungsfall ein – werden Sie also berufsunfähig –, erbittet der Versicherer eine kaum überschaubare Anzahl von Informationen und Unterlagen. So verlangen die Versicherer umfangreiche Angaben zur Ausbildung und dem beruflichen Werdegang, der letzten Tätigkeit, dem Einkommen, der Erkrankung und den Beschwerden. Auch sollen Einwilligungen für die Anforderung von Unterlagen bei Dritten, zum Beispiel Ärzten, erteilt werden. Die Antragsformulare umfassen zum Teil 30 Seiten oder mehr. Schon dieser Umfang macht es für viele schwierig, den Antrag zu stellen. Hinzu kommt, dass der Versicherte in der Regel sich über die Bedeutung der Angaben für die Prüfung des Antrags nicht bewusst ist.
Für die Versicherungen arbeiten dagegen geschulte Mitarbeiter. Diese wissen natürlich genau, worauf es ankommt. Unbedachte Angaben führen mindestens zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der BU-Rente.
Gerade die fehlende"Waffengleichheit" zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern führt häufig dazu, dass berechtigte Ansprüche zu Unrecht abgelehnt werden.
Wenn Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen wollen, sollten Sie sich immer zumindest einmal ausführlich anwaltlich beraten lassen. Eine solche Beratung verschafft Ihnen Klarheit darüber, welche Regelungen Ihr Vertrag enthält, worauf es beim Leistungsantrag ankommt, was Sie angeben müssen, wie Sie es schildern sollten und wo eventuell Gefahren lauern.
Darüber hinaus kann eine komplette (anwaltliche) Vertretung von Anfang an sinnvoll sein, um keinen Fehler zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn die Gefahr eines Vertragsbeendigung (Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung) droht oder die medizinische Feststellung des Umfangs der Beeinträchtigungen schwierig ist (häufig bei psychischen Erkrankungen).
Üblicherweise verläuft die Leistungsprüfung durch den Versicherer wie folgt:
Viele Versicherer verlangen schon mit dem Antragsbogen die Zustimmung zu Anfragen bei Ärzten, (Kranken-) Versicherern und manchmal auch beim Arbeitgeber. Man ist aber nicht verpflichtet, dem Versicherer die direkte Anfrage zu erlauben. Stattdessen kann man sich auch selbst darum kümmern. Dann muss der Versicherer die Fragebögen an den Antragsteller senden, der diese dann weiterleitet.
In der Regel finden keine Vor-Ort-Termine statt. Wenn der Versicherer aber meint, die berufliche Situation nur so beurteilen zu können, kann es sein, dass er darum bittet, sich die Situation vor Ort anschauen zu dürfen. Dies betrifft meist nur Selbstständige. Der Antragsteller muss einem solchen Vor-Ort-Termin nicht zustimmen. Es kann aber hilfreich sein, weil es anderenfalls an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage fehlen kann. Deshalb ist es sehr wichtig, die berufliche Tätigkeit mit dem Antragsbogen so genau zu schildern und zu belegen, dass ein solcher Termin nicht notwendig wird. Findet ein Treffen aber statt, muss sich der Antragsteller bewusst sein, dass auch sein persönlicher Eindruck mitbewertet wird. Ein solcher Termin stellt jedoch auch eine Gelegenheit dar, die Anforderungen des Berufs an die körperliche wie geistige Leistungsfähigkeit zu verdeutlichen.
Eine Bestätigung des eigenen Arztes reicht zum Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht aus. Der Versicherer muss diese nicht als richtig akzeptieren. Allerdings kann eine gut begründete Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch den eigenen Arzt dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt. Jedoch verlangen die Versicherer in der Regel, dass es sich um einen Facharzt handelt. Atteste eines Allgemeinmediziners oder eines Psychologen/Psychotherapeuten, der nicht zugleich auch (Fach-) Arzt ist, sind meist nicht ausreichend.
Üblicherweise prüft der Versicherer den Versicherungsfall zunächst anhand der eingereichten Unterlagen und der Auskünfte der behandelnden Ärzte. Dies kann bereits genügen, um eine Entscheidung zu treffen. Der Versicherer hat aber das Recht, einen von ihm ausgewählten Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich von diesem Arzt untersuchen lassen. Ein Mitsprache- oder Ablehnungsrecht in Bezug auf die Begutachtung oder der Person des Arztes haben Sie - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.
Invasive Eingriffe muss der Antragsteller nicht über sich ergehen lassen. Ausnahmsweise können derartige Untersuchungen zulässig sein, wenn sie mit geringen Risiken einhergehen (Blutabnahme, Röntgen) und für die Bewertung des Grades der Berufsunfähigkeit notwendig sind.
Werden testpsychologische Untersuchungen durchgeführt, dienen diese auch dazu, mögliche Simulation oder Übertreibung (Aggravation) von Beschwerden aufzudecken. Auch die Beobachtung während des Tests auf Ermüdungserscheinungen oder"Fangfragen" verfolgen diesen Zweck.
Die Versicherer überprüfen den Wahrheitsgehalt der Angaben des Antragstellers. Dazu gehört zunächst einmal auf Prüfung auf Lücken und Widersprüche und Anfragen bei Dritten. Insbesondere die Angaben zum Beruf werden nicht selten auch durch Internetrecherchen, gerade auch in den sozialen Netzwerken, kontrolliert. Der Einsatz von Detektiven ist nach der Rechtsprechung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es muss vor allem ein begründeter Verdacht bestehen, dass falsche Angaben gemacht wurden und der Versicherer womöglich getäuscht werden soll.
Grundsätzlich kann man den Antrag auch alleine stellen. Häufig führen die fehlende Kenntnis über die Bedeutung der Fragen und den Ablauf des Verfahrens da zu, dass sich Antragsteller dabei unsicher und überfordert fühlen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erschweren die Beantwortung der Fragen und die Beschaffung der Unterlagen zudem meistens. Hier hilft es vielen Antragstellern, wenn sie sich mit ihren Fragen an einen Experten wenden können und dieser ihnen die Kommunikation mit dem Versicherer abnimmt.
Fehler zu vermeiden ist häufig leicht, wenn man weiß, worauf es ankommt. Fehler zu korrigieren, ist dagegen ungleich schwerer. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Verlust aller Ansprüche führen oder die Auszahlung erheblich verzögern. Korrekturen sind im Nachhinein nur sehr schwer möglich und mit erheblichem Argumentationsaufwand verbunden. Es ist daher immer besser, sich von Anfang an durch einen Experten vertreten zu lassen,
Die Erfolgschancen hängen immer vom Einzelfall ab, weil sich die Berufe in der individuellen Ausübung und die Gründe für die Berufsunfähigkeit stark unterscheiden.
Wenn der Antrag von Anfang an über Dr. Schäfer gestellt wird, liegt die Erfolgsquote seit Jahren konstant zwischen 90 und 100 %.
Gegenüber folgenden Versicherern hat Dr. Schäfer erfolgreich die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen wegen Dread Disease (Schwere Erkrankungen) durchgesetzt:
Allianz, Alte Leipziger, Athora (Athene), AXA, Barmenia, BVV, Canada Life, Condor, Cosmos Direkt, Continentale, Debeka, Entis (Mannheimer), Ergo, EPF Euro-BetriebsPensionsFonds, Europa, Generali (AachenMünchener), Gothaer, Hannoversche, HDI, Heidelberger, HUK-Coburg, LV1871, Neue Leben, MyLife, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, Presseversorgung, Provinzial, Proxalto, R+V, Skandia Lebensversicherung, SV Sparkassen Versicherung, Stuttgarter, Swiss Life, universa, verschiedene Versorgungswerke (Apotheker, Architekten, Ärzte und Zahnärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare), Victoria, Volkswohl Bund, Württembergische, WWK.
Wenn Sie BU-Leistungen beantragen wollen, gibt es vor allem zwei Modelle:
Wenn Sie Dr. Schäfer beauftragen, prüft er zunächst den Vertrag. Dabei geht es zum einen darum festzustellen, ob der Versicherer den Vertrag wegen einer angeblichen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten angreifen könnte. Sodann sieht er sich an, welche Voraussetzungen der Anspruch auf die Leistung hat und ob es Erleichterungen hierfür gibt. Dr. Schäfer berät Sie außerdem, welche Folgen eine Berufsunfähigkeitsrente für den Bezug von Krankentagegeld hat und ob es sinnvoll ist, auch eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
Dr. Schäfer führt für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer, sodass Sie nur intern mit ihm kommunizieren müssen. Alle Anfragen bei Ärzten und sonstigen Dritten laufen über Dr. Schäfer. Der Versicherer darf diese Auskünfte nicht direkt einholen, sondern nur über die Kanzlei.
Ferner ist es das Ziel, die Rente schnell und ohne langwierige Begutachtung durch Ärzte des Versicherers zu bekommen. Das ist möglich, wenn dem Versicherer die notwendigen Informationen vollständig, zeitnah und vor allem fehlerfrei übermittelt werden. Wenn sich eine Begutachtung durch Versicherungsärzte einmal nicht vermeiden lässt, informiert Sie Dr. Schäfer im Vorfeld über den Ablauf der Begutachtung.
Ein erstes telefonisches Orientierungsgespräch ist kostenfrei. Rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine Nachricht per E-Mail.
Wenn Dr. Schäfer Sie beim Leistungsantrag berät oder vertritt, zahlt eine Rechtsschutzversicherung dafür nicht. Diese übernimmt die Anwaltskosten erst, wenn der BU-Versicherer Probleme bereitet, etwa, wenn die Leistung abgelehnt wird.
Die Vertretung bei der Leistungsbeantragung lässt sich auf verschiedene Weise abrechnen. Anstelle der gesetzlichen Gebühren nach RVG bevorzugen viele Mandanten die Zahlung einer Pauschale und einer zusätzlichen erfolgsabhängigen Gebühr. Eine ausführliche Beratung beim Ausfüllen des Antragsformulars (inklusive Prüfung des BU-Vertrages und der Gefahr einer VVA) kostet 350 Euro (bei einem Versicherer). Eine vollständige Vertretung inklusive der gesamten Korrespondenz bis zur Entscheidung des Versicherers wird ab 1.950 Euro angeboten. Daneben bietet Dr. Schäfer immer auch eine Stundensatzvereinbarung an. Gerne erläutert er Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.