Private Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall. In der Privaten Unfallversicherung können verschiedene Leistungen vereinbart werden. Viele Versicherer bieten Unfallversicherungen mit unterschiedlichem Umfang an.

Typische Leistungen in der Unfallversicherung sind

Als Unfall gilt das plötzliche, von außen auf den Versicherten wirkende Ereignis, dass zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt.

Nach dieser Definition ist auch ein gewalttätiger Angriff ein Unfall und führt zum Leistungsanspruch. Dagegen zählen spontane, altersbedingte Knochenbrüche oder Verletzungen nach einem"Stolpern" ohne Sturz meist nicht als Unfälle.

Bestimmte Unfallursachen und Schäden sind in der Privaten Unfallversicherung nicht versichert. So besteht kein Anspruch, wenn ein Unfall aufgrund einer kurzen Bewusstlosigkeit eintritt. Auch ein ärztlicher Behandlungsfehler gewährt keinen Leistungsanspruch, es sei denn, der Fehler wurde bei der Behandlung von unfallbedingten Verletzungen begangen. Bei Infektionen oder Vergiftungen besteht gleichsam kein Anspruch. Nach den Versicherungsbedingungen sind auch die Folgen psychischer Reaktionen auf ein Unfallereignis vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bestes Beispiel hierfür ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Schäden an Bandscheiben werden ebenso nicht ersetzt, es sein denn, dass der Unfall die überwiegende Ursache des Bandscheibenschadens ist. Bei vielen Versicherungen können aber - gegen höhere Prämien - verbesserte Bedingungen vereinbart werden, die diese Ausschlüsse wieder einschränken.

Ein häufig übersehenes Problem sind die Fristen in der Unfallversicherung. Es handelt sich dabei um Ausschlussfristen, deren Versäumnis häufig nicht mehr zu heilen ist. Für den Anspruch wegen Invalidität genügt es nicht, den Unfall nur zu melden. Vielmehr muss der Eintritt der Invalidität durch eine ärztliche Bescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist (häufig 15 Monate) nachgewiesen werden. Darum muss sich der Versicherte selbst kümmern.

Hauptleistung ist üblicherweise die Zahlung eines bestimmten Betrages bei Invalidität. Die Höhe ist vom Grad der Invalidität abhängig. Erforderlich ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Um diese zu bestimmen, haben die Versicherer die sogenannte Gliedertaxe entwickelt. Der Körper ist danach nach verschiedenen Regionen unterteilt. Die Höhe des Anspruchs errechnet sich aus der betroffenen Körperregion und der Stärke der Einschränkungen.
Die gesamte Invaliditätssumme wird in der Regel nur bei einer Invalidität von 100% fällig. Ansonsten besteht der Anspruch nur anteilig. Viele Verträge beinhalten aber verbesserte Gliedertaxen oder eine Progression. Diese führen zu einem höheren Anspruch. Oft wird ab einer Invalidität von 50% zusätzlich eine monatliche Rente gezahlt.

Neben der Invaliditätsleistung können weitere Leistungen vereinbart werden. Hierzu gehören Übergangsgelder bei langer Heilungsdauer, Tagegelder während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, Krankenhaustagegelder während eines Krankenhausaufenthaltes, Genesungsgelder für die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine Zahlung im Todesfall an die Erben. In einigen Versicherungen ist auch eine sogenannte Existenzschutzversicherung enthalten. Diese erbringt zusätzliche Leistungen bei bestimmten Krankheiten oder im Falle von Berufsunfähigkeit.

Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer haben das Recht, den Grad der Invalidität jährlich überprüfen zu lassen, längstens aber bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Wird dabei eine höhere Invalidität festgestellt, muss der Versicherer nachbezahlen. Tritt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes ein, muss der Versicherte womöglich einen Teil der bereits erhaltenen Versicherungssumme zurückzahlen. Als Versicherungsnehmer sollte man sich es deshalb genau überlegen, ob man von sich aus eine Neubemessung beantragt.

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