BU-Rente abgelehnt

Die Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kommt häufig einer Katastrophe gleich. Zum einen rückt die notwendige Existenzabsicherung in weite Ferne. Zum anderen zeigt der Versicherer damit, dass er Ihre Beschwerden und Beeinträchtigungen nicht ernst nicht. Das ist eine schwere Belastung. Spätestens jetzt kommen Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht mehr aus.

Wenn die BU-Rente abgelehnt wird, kann dies verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:

  • Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss der Versicherung (Verschweigen von früheren Erkrankungen und Behandlungen );
  • Vorvertraglicher Versicherungsfall (Bestehen einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit schon bei Abschluss des Vertrages);
  • Unterlassene Mitwirkung bei der Prüfung des Leistungsfalls (Obliegenheitsverletzung);
  • Berufsunfähigkeit unter 50 %;
  • Wegfall der Berufsunfähigkeit.

Versuchen Sie nicht selbst, den Versicherer zu einer Änderung der Entscheidung zu bewegen. Sie werden damit fast nie Erfolg haben. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Gemeinsam muss dann der Weg der Entscheidung der Versicherung überprüft und mögliche Fehler aufgezeigt werden. Neue Argumente können dazu führen, dass die Ablehnung nochmals überdacht und Leistungen doch bewilligt werden oder zumindest ein Vergleich geschlossen wird.

  • Er wird als Experte für den BU-Leistungsantrag empfohlen vom Verbraucherratgeber FINANZTIP – getestet im Jahr 2017 und erneut im Jahr 2020.
  • Er ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch für Versicherungsrecht.
  • Er vertritt keine Versicherungsunternehmen, sondern nur Versicherte.
  • Er betreut und bearbeitet alle Fälle selbst.
  • Er ist deutschlandweit tätig und nimmt Gerichtstermine persönlich wahr.
  • Er bekommt seit Jahren TOP-Bewertungen für seine Tätigkeit.

In Fällen der Leistungsablehnung berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese in der Regel diese Gebühren. Zuzahlungen entstehen gegebenenfalls nur bei den Reisekosten. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer für eine Klage einzuschalten.

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