Fluguntauglichkeitsversicherung

Die Fluguntauglichkeitsversicherung (auch loss of licence Versicherung) stellt einen Spezialfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese kann als eigenständige Versicherung oder als besondere Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestaltet sein.

Die Fluguntauglichkeitsversicherung ist für das Kabinenpersonal von Verkehrsflugzeugen, also Piloten und Flugbegleiter, wichtig. Wie auch bei der normalen BU-Versicherung greift der Versicherungsschutz auch schon während der Ausbildung.

Der Versicherungsfall tritt hier schon dann ein, wenn ein sogenannter Fliegerarzt eine Fluguntauglichkeit feststellt. Diese Feststellung ist dann auch für den Versicherer bindend. Die in der Berufsunfähigkeitsversicherung sonst übliche Prüfung, ob eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist hier nicht erforderlich. Dieser Unterschied ist nicht trivial. Denn ein Nicht-mehr-Dürfen (festgestellte Fluguntauglichkeit) bedeutet nicht automatisch ein Nicht-mehr-können (50%ige Berufsunfähigkeit). Aber auch wenn in den meisten Fällen einer Fluguntauglichkeit auch eine (mindestens) 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, hat die Fluguntauglichkeitsversicherung den großen Vorteil, dass der Nachweis viel einfacher ist und die Prüfungsdauer durch den Versicherer sich wesentlich verkürzt.

Die Absicherung durch eine reine Fluguntauglichkeitsversicherung kann aber nachteilig sein. Denn auch in dieser Versicherung können Ausschlüsse enthalten sein, die bei einer herkömmlichen BU-Versicherung nicht enthalten sind. Am besten sind daher Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zusätzlich eine Fluguntauglichkeitsklausel enthalten.

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