Wenn Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung abgelehnt werden, muss genau analysiert werden, was der Grund dafür war. Hierfür ist dann unbedingt anwaltlicher Rat notwendig.
Wenn der Versicherer einmal die Leistungen abgelehnt hat, ist es nicht einfach, eine Änderung dieser Entscheidung zu erreichen. Man muss juristisch argumentieren, wenn der Versicherer den Fall nochmals prüfen und Leistungen auszahlen soll. Deshalb muss spätestens jetzt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist, dass neben den Vertragsunterlagen die gesamte Kommunikation über die Leistungsbeantragung überprüft wird.
Ich berechne ich meine Kosten üblicherweise nach den gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Werden Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung abgelehnt, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz) diese in der Regel.