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Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Beamten

Für Beamte stellt eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wichtig ist, dass es sich um eine »echte« DU-Versicherung handelt. Als Leistungsvoraussetzung genügt dann eine vom Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen vorgenommene Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer durch einen Amtsarzt oder beauftragten Arzt festgestellte Dienstunfähigkeit.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist dann für den BU-Versicherer bindend. Für bestimmte Beamte, insbesondere Polizisten und Feuerwehrleute, ist es zudem sehr sinnvoll, wenn der Vertrag keine allgemeine Dienstunfähigkeit verlangt, sondern die Dienstunfähigkeit im Polizeidienst- bzw. Feuerwehrdienst ausreicht.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann als alleinige Versicherung oder Zusatzklausel zu einer regulären Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Bei vielen Versicherungen gilt die Dienstunfähigkeitsklausel aber nur für Beamte auf Lebenszeit. Sinnvollerweise sollte der Schutz aber auch für Beamte auf Probe oder Widerruf gelten.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für alle Beamte. Der Vorteil liegt in der erleichterten Leistungsvoraussetzung. Das gilt aber nur, wenn eine »echte« DU-Klausel vereinbart wurde. Eine DU-Versicherung kann als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzklausel in einer »normalen« BU-Versicherung abgeschlossen werden.

Von einer »echten« Dienstunfähigkeitsklausel spricht man, wenn die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand die alleinige Leistungsvoraussetzung ist. Der DU-Versicherer hat dann nicht mehr das Recht, selbst zu prüfen, ob der Beamte seine Tätigkeit noch weiter ausüben könnte. Er ist sozusagen an die Bewertung durch den Dienstherrn gebunden.

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