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Da es in der Privaten Unfallversicherung häufig um hohe Beträge geht, sind Probleme mit den Versicherern nicht selten. Zudem enthalten die Versicherungsbedingungen eine Reihe von Ausschlusstatbeständen, wie Vorerkrankungen, und Ausschlussfristen. Insbesondere eine Fristversäumnis – auch wenn unverschuldet – kann zum vollständigen Verlust der Leistungen führen. Darüber hinaus werden oft schon bei der Unfallschilderung Fehler gemacht, die später nur sehr schwer zu korrigieren sind.
In der Privaten Unfallversicherung ist es deshalb dringend anzuraten, bereits vor der Unfallmeldung an den Versicherer einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes hinzuzuziehen. Dadurch wahren Sie von Anfang Ihre Chancen auf höchstmöglichen und schnellen Leistungsbezug!
Vor allem der Schilderung des Unfallereignisses messen Versicherte nicht ausreichend Bedeutung bei. Die genaue Definition eines Unfalls ist meist nicht bekannt. Wer hier nicht aufpasst, kann schon aufgrund einer falschen Darstellung alle Ansprüche verlieren.
In der Privaten Unfallversicherung gilt es unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese sind abhängig von der Leistungsart. Die wichtigste Frist ist die über den Nachweis des Eintritts der Invalidität. Der Versicherte muss sich selbst darum kümmern, dass ein Arzt ihm die Invalidität bescheinigt. Stimmt der Inhalt der Bescheinigung nicht oder wird das Attest zu spät eingereicht, ist es sehr schwer, dies noch zu korrigieren.
Nirgendwo schaden Fehler so sehr wie in der Privaten Unfallversicherung. Schon eine ungenaue Unfallschilderung kann zum Verlust der Ansprüche führen. Auch gibt es Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Das sind Risiken, die der Versicherte ohne Spezialkenntnisse kaum erkennen, geschweige denn bewältigen kann. Deshalb sollte man sich vor der Unfallmeldung zumindest einmal anwaltlich beraten oder sich gleich komplett anwaltlich vertreten lassen.
Für eine ausführliche Erstberatung zur Leistungsbeantragung in der Privaten Unfallversicherung mit Prüfung der Versicherungsbedingungen berechne ich üblicherweise 285 Euro. Diese Kosten werden nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt aber, wenn die Leistung abgelehnt wird.