Die Gebäude- und Elementarschadensversicherung

Ein Rohrbruch, ein Sturm oder eine Überschwemmung können Ihr Haus erheblich schädigen. Nicht selten verweigern Versicherer die Zahlung oder kürzen Leistungen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Ihre Interessen – vom ersten Schadensfall bis zur gerichtlichen Klärung.

Welche Schäden decken die Gebäude- und Elementarschadenversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Gebäudeschäden beziehungsweise den dadurch bedingten Kosten der Schadensbeseitigung. Versichert sich das Gebäude und Gebäudebestandteile sowie Gebäudezubehör bei

Reichweite und Umfang des Versicherungsschutzes

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes hängt von den konkreten Regelungen im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen ab. Dies zu erfassen ist häufig schwierig und für Laien mitunter auch kaum möglich. Insbesondere die Gebäudeversicherung ist durch eine Vielzahl von Ein- und Ausschlüssen, Erweiterungen und Begrenzung sowie Ausnahmen und Gegenausnahmen gekennzeichnet, sodass der genaue Leistungsumfang immer im Einzelfall bestimmt werden muss. Am Wichtigsten ist die Abgrenzung zu den sogenannten Elementargefahren, die nur bei entsprechender Erweiterung mitversichert sind.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz auf sogenannte Elementargefahren. Das sind unter anderem

Auch hier gibt es Begrenzungen. sodass der genaue Leistungsumfang sich nur aus dem jeweiligen Vertrag (Versicherungssschein und Versicherungsbedingungen) ergibt.

Typische Probleme mit Versicherern

Ihre Vorteile bei anwaltlicher Unterstützung

Die Gebäudeversicherung kann mit oder ohne Elementarschadenschutz abgeschlossen werden. Eine Absicherung gegen Elementarschäden kann entweder als Zusatzbaustein in einer Gebäudeversicherung oder als eigenständige Versicherung vereinbart werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Brandversicherung. Typischerweise sind bestimmte Feuergefahren von der Gebäudeversicherung umfasst. Eine Feuerversicherung kann jedoch auch separat abgeschlossen werden. Anders als früher, besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gegen Brände.

Als Versicherungsnehmer haben Sie typsicherweise keine genaue Kenntnis von den Versicherungsbedingungen. Sie wissen also nicht exakt, welche Gefahren und Schäden vom Versicherungsschutz erfasst werden und welche ausgeschlossen sind, wie man eine Schadensmeldung fehlerfrei formuliert und welche Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) Sie haben. Dies zu wissen ist aber sehr wichtig, da Sie ansonsten den Versicherungsschutz verlieren oder erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen. Darüber hinaus ist die Kommunikation mit Versicherern und Dritten oftmals zeitaufwändig und belastend. Als dies kann Ihnen ein Anwalt abnehmen.

Holen Sie immer anwaltlichen Rat ein, wenn

  • Sie Leistungen aus einer Gebäude- oder Elementarschadenversicherung beantragen wollen;
  • Leistungen vom Versicherer abgelehnt oder gekürzt wurden;
  • der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt, die Kündigung oder die Vertragsanpassung erklärt (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
  • Dr. Schäfer wurde 2025 vom FAZ Institut zum TOP Anwalt im Versicherungsrecht gekürt.
  • Dr. Schäfer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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