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Die Fluguntauglichkeitsversicherung (auch loss of licence Versicherung) stellt einen Spezialfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese kann als eigenständige Versicherung oder als besondere Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestaltet sein.
Die Fluguntauglichkeitsversicherung ist für das Cockpit- und Kabinenpersonal von Verkehrsflugzeugen, also Piloten und Flugbegleiter, wichtig. Sie benötigen ein sogenanntes medical (Flugtauglichkeitszeugnis), um ihren Beruf ausüben zu können. Die Fluguntauglichkeitsversicherung schützt gegen die Folgen einer vorübergehenden oder dauerhaften Fluguntauglichkeit. Wie auch bei der normalen BU-Versicherung greift der Versicherungsschutz schon während der Ausbildung.
Der Versicherungsfall tritt hier schon dann ein, wenn ein sogenannter Fliegerarzt eine Fluguntauglichkeit feststellt. Diese Feststellung ist dann auch für den Versicherer bindend. Die in der Berufsunfähigkeitsversicherung sonst übliche Prüfung, ob eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht erforderlich. Dieser Unterschied ist nicht trivial. Denn ein Nicht-mehr-Dürfen (festgestellte Fluguntauglichkeit) bedeutet nicht automatisch ein Nicht-mehr-können (50%ige Berufsunfähigkeit). Aber auch wenn in den meisten Fällen einer Fluguntauglichkeit eine (mindestens) 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, hat die Fluguntauglichkeitsversicherung den großen Vorteil, dass der Nachweis viel einfacher ist und die Prüfungsdauer sich wesentlich verkürzt.
Die Absicherung durch eine reine Fluguntauglichkeitsversicherung kann aber auch nachteilig sein. Denn auch in dieser Versicherung können Ausschlüsse enthalten sein, die bei einer herkömmlichen BU-Versicherung nicht enthalten sind. Am besten sind daher Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zusätzlich eine Fluguntauglichkeitsklausel enthalten.
Die Fluguntauglichkeitsversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für (angehende) Piloten und Flugbegleiter. Der besondere Nutzen liegt darin, dass die Versicherungsleistungen unter erleichterten Voraussetzungen gewährt werden, in der Regel nämlich bereits dann, wenn die Fluguntauglichkeit ärztlich bescheinigt wird. Allerdings kommt es dabei immer auf die genaue vertragliche Formulierung an. Eine FU-Versicherung kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzklausel in einer »normalen« Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Erfolgreiche Durchsetzung von BU-Ansprüchen:
Gerichtsurteil: bis zu 684.000 EUR BU-Rente bis 2034
BU-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung
Gerichtsurteil: bis zu 360.000 EUR BU-Rente bis 2034
BU-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung
Anerkenntnis: bis zu 420.000 EUR BU-Rente bis 2058
BU-Versicherung bei der Hannoversche Lebensversicherung
Anerkenntnis: 900 EUR BU-Rente bis zum Ruhestand
BU-Versicherung beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes
Anerkenntnis: bis zu 108.000 EUR monatliche BU-Rente bis 2032
BU-Versicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung
Anerkenntnis: bis zu 210.000 BU-Rente bis 2029
BU-Versicherungen bei der Cosmos und Zurich Lebensversicherung
Anerkenntnis: bis zu 522.000 EUR BU-Rente bis 2051
BU-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung
Anerkenntnis: bis zu 348.000 EUR BU-Rente bis 2052
BU-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung
Anerkenntnis: bis zu 610.000 EUR BU-Rente bis 2057
BU-Versicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung
Anerkenntnis: bis zu 320.000 EUR BU-Rente bis 2036
BU-Versicherung bei der Alte Leipziger Lebensversicherung
Gerichtsurteil: bis zu 205.000 EUR BU-Rente bis 2034
BU-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung