Versicherungsrecht



  

 

Die Versicherung zahlt nicht - Die Versicherung wurde gekündigt?

Kennen Sie Ihre Rechte?

 

 

 

Versicherungen hat man für den Notfall. Wer einen Schaden erleidet, krank oder berufsunfähig wird, braucht nicht noch finanzielle Sorgen. Verzichten Sie nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche!

 

Obwohl sie jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben, erleben viele Versicherungsnehmer, dass ihnen im Versicherungsfall die Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verweigert werden. Auch lehnen immer häufiger sogar die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel ab. Dies gilt zum Beispiel für die Kostenerstattung für Zahnimplantate, LASIK-OP oder der künstlichen Befruchtung bei Kinderwunsch und die Kostenübernahme für Physio- und Ergotherapien. Auch im Bereich der Sachversicherungen (Hausrat, Gebäude- und Feuerversicherung) werden Ansprüche oftmals ungerechtfertigt zurückgewiesen.

 

Darüber hinaus werden immer häufiger Versicherungen gekündigt oder der Versicherer erklären den Rücktritt vom oder die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Dies betrifft häufig private Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Grund werden meist angeblich verschwiegene Vorerkrankungen (Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten) genannt. Die Versicherungsnehmer können sich aber wehren: Denn genauso häufig war die Belehrung des Versicherers unwirksam oder hat der Versicherer wichtige Fristen versäumt. Wird eine Versicherung beendet, sei es durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung, ist das Wichtigste, sich sofort mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und nicht mehr selbst mit dem Versicherer zu korrespondieren. Insbesondere wenn die PKV gekündigt wird, ist anwaltlicher Rat absolut unumgänglich.Denn häufig finden die Gekündigten danach keinen Versicherer mehr, der ihnen eine private Krankenversicherung außerhalb des Basistarifs anbietet.


Leider werden Leistungen gerne auch dann verweigert oder die Versicherung gleich gekündigt, wenn es um hohe Beträge geht. Dies betrifft meist das Krankentagegeld, die Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsrente in der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

 

Kommt es zum Schadensfall, sind sogenannte Obliegenheiten zu beachten. Dabei handelt es sich um Mitwirkungspflichten, die der Versicherungsnehmer beachten muss. Auch hier arbeiten die Versicherer gerne mit dem Vorwurf der "Obliegenheitsverletzung", um Ansprüche der Versicherungsnehmer abzuwehren. Auch hier haben Versicherte aber gute Chancen, wenn etwa der Versicherer die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nicht vorgenommen hat.

 

Nähere Infos über Versicherungen hier:

 

Tätigkeitsbereiche von Dr. Alexander T. Schäfer:

 

  • Abwehr unberechtigter Anfechtung, Kündigung oder Rücktritt von der Versicherung
    wegen angeblicher Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten oder von Obliegenheiten

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Personenversicherungen
    Private Krankenversicherung PKV
    Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
    Private Unfallversicherung
    Private Berufsunfähigkeitsversicherung BU / BUZ
    Lebensversicherung

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Sachversicherungen
    Kfz-Versicherung (Teilkasko, Vollkasko)
    Gebäudeversicherung, Feuerversicherung,
    Hausratversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Gepäckversicherung

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Haftpflichtversicherungen
    Kfz-Haftpflichtversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Berufshaftpflichtversicherung

 
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei

(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)

oder via Kontaktformular oder E-Mail mail@atsrecht.de

 

 
   
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