Risiko- / Kapitallebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Lebensversicherung wird typischerweise in zwei Alternativen angeboten: als Risiko- oder als Kapitallebensversicherung (eigentlich kapitalbildende Lebensversicherung).

 

Beide Versicherungsvarianten sichern das finanzielle Risiko im Todesfall für die Angehörigen ab. Beim Tod des Versicherungsnehmers beziehungsweise der versicherten Person erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungsleistung. Dies ist der typische Gegenstand in der Risikolebensversicherung. Darüber hinaus erhält der Versicherte bei Ablauf der Versicherungsdauer und ohne Eintreten des Versicherungsfalles eine bestimmte Summe (klassische Kapitallebensversicherung). Dieser Versicherungstyp wird häufig auch zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt. Daneben gibt es verschiedene Variationen der Auszahlungsvoraussetzungen. Die Höhe der auszuzahlenden Versicherungssumme wird meistens noch durch eine vereinbarte Überschussbeteiligung gesteigert.

 

Häufig wird eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert, um neben dem Todesrisiko auch das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit zu erfassen. Man spricht dann von einer Berufunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Diese gleicht in ihrem Inhalt der "gewöhnlichen "Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

 

Leistungen der Lebensversicherung:

 

  • Zahlung der Versicherungssumme im Todesfall
  • Zahlung der Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungsdauer (nur in der Kapitallebensversicherung)
  • Zahlung der Versicherungssumme bei Heirat (Sondervereinbarung in der Kapitallebensversicherung)
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sichern das Risiko der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit ab. Ist die versicherte Peson nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft nicht in der Lage, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, erhält sie aus dem Versicherungsvertrag eine Berufsunfähigkeitsrente. Auch hier gibt es eine Überschussbeteiligung. Voraussetzung für die Rentenzahlung ist das Erreichen des vereinbarten Mindestprozentsatzes der Berufsunfähigkeit. 
 
Leistungen der BU / BUZ:
 
  • Zahlung einer Rente 
  • Befreiung von der Zahlung der Versicherungsbeiträge
  • Anteilige Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit

 

 

Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei

(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)

 oder via Kontaktformular oder E-Mail mail@atsrecht.de

 
   
© devamed  |