Krankenversicherung: gesetzlich und privat
Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gehören zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Bürger muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist dabei begrenzt. Die gesetzliche Krankenversicherung ist im SGB V, die gesetzliche Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Versicherte die notwendigen ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlungen auf Kosten der Krankenkasse erhält. Erforderlichenfalls zahlt diese auch eine Behandlung im Krankenhaus. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nach dem Einkommen des Versicherten berechnet. Die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind im VAG und im VVG normiert. Die Leistungen bestimmen sich ferner nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen, den MB/KK, MB/KT und MB/PV. Hier gilt der Grundsatz der Kostenerstattung. Das heißt, der Versicherungsnehmer trägt die Kosten der Heilbehandlungen zunächst selbst und bekommt diese von Versicherer sodann erstattet. Die Beträge zur Krankenversicherung werden anhand des individuellen Risikos bemessen. Dies bedeutet etwa, dass im Alter die Beiträge steigen. Zu den Leistungen gehören: - ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Leistungen der Heilpraktiker (in der gesetzlichen Krankenversicherung nur zum Teil)
- Zahnersatz
- Medikamente und Heilmittel
- Krankenpflege
- Haushaltshilfe (in der gesetzlichen Krankenversicherung)
- Krankenhausbehandlungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld
Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)
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