Wehren Sie sich: Ihr gutes Recht!
Ihre Krankenversicherung / Krankenkasse zahlt nicht?Keine Kostenerstattung für Zahnimplantate? Keine Kostenübernahme für LASIK? Keine Zusage für künstliche Befruchtungen?
Immer häufiger verweigern private Krankenversicherer (PKV) und gesetzliche Krankenkassen (GKV) die Bezahlung notwendiger medizinischer Maßnahmen.
- So werden die Heil- und Kostenpläne (HKP) der Zahnärzte ohne Begründung abgelehnt. Die Folge: Die Kosten Zahnimplantate und Zahnkronen werden nicht übernommen.
- LASIK-Operationen, die Alternativen zu Brillen und Kontaktlinsen, werden zu Unrecht abgelehnt.
Auch kinderlose Paare mit Kinderwunsch haben ein Recht auf Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung, etwa In-vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), Intrauterine Insemination (IUI). Für gesetzlich Krankenversicherte (GKV) ergibt sich die anteilige Kostenübernahme aus § 27a SGB V. Bei Privatversicherten (PKV) folgt die volle Erstattungspflicht aus dem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen (MB/KK). Dennoch kommt es häufig zu Problemen bei der Kostentragung, insbesondere, wenn die Partner unterschiedlich krankenversichert sind (GKV - Beihilfe - PKV).
Wehren lohnt sich und Hartnäckigkeit zahlt sich aus! Unsere zahlreichen Erfahrungen zeigen es: Patienten, die sich wehren, haben gute Chancen die Kosten erstattet zu bekommen. Viele Versicherer scheuen nämlich den Streit vor Gericht. Sie spekulieren stattdessen darauf, dass sich der Versicherte gar nicht erst zur Wehr setzt. Die Gerichte geben dem Patienten Recht: Urteil des Bundesgerichtshofs (16.09.2009): Privater Krankenversicherer muss Kosten für eine LASIK-Operation bezahlen!
Urteil des LG Köln (29.03.2006): Private Krankenzusatzversicherung erfasst auch Disk-Implantate!
Urteil des VGH Baden-Württemberg (29.06.2009): Beihilfe muss Kosten der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI-Behandlung) auch bei unverheirateten Paaren übernehmen!
Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)
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