Gut zu wissen: Wie Rechtsschutzversicherungen arbeiten

Das Versprechen täuscht: „Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen“. Mit diesen und ähnlichen Werbebotschaften versuchen die Versicherer den Kunden das Gefühl von Sicherheit im Notfall zu geben. Wir wissen aber, dass es im Ernstfall auch ganz anders laufen kann. Das gilt leider auch für Rechtsschutzversicherungen.

 

Rechtsschutzversicherungen sind zunächst einmal Versicherungen wie alle anderen auch. Die Versicherungsunternehmen möchten mit ihnen Geld verdienen. Geld verdient man, indem man möglichst hohe Einnahmen erzielt und wenig Ausgaben tätigt. Am besten zahlen die Versicherungsnehmer jahrelang die Prämien , ohne dass ein Anwalt in Anspruch genommen wird. Und wenn doch, soll der Rechtsstreit bitte möglichst billig bleiben.

 

Als Mittel zur Gewinnmaximierung sind viele Rechtsschutzversicherer dazu übergegangen, ihren Versicherungsnehmern sogenannte Kooperations- oder Vertrauensanwälte anzubieten. Das sind Rechtsanwälte, die sich durch Vertrag gegenüber dem Versicherer verpflichtet haben, zu bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Für den Versicherungsnehmer kann dies Vorteile haben, da er dann häufig keine Selbstbeteiligung zahlen und nicht lange nach einem Anwalt suchen muss.

 

Ob darin wirklich ein Vorteil liegt, kann man aber erst dann beurteilen, wenn er auch die Nachteile eines solchen Vertrauens- oder Kooperationsanwalts kennt. Und über die schweigen die Versicherer und erteilen auch auf Nachfrage keine genauen Auskünfte. Regelmäßiger Bestandteil dieser Vereinbarungen zwischen Rechtsschutzversicherern und Anwälten ist nämlich, dass der Anwalt für geringere Gebühren als in der Gebührenordnung vorgesehen arbeiten muss. Das heißt: Der Anwalt muss die gleiche Arbeit für weniger Geld machen. Außerdem bekommt er sein Geld häufig erst ausbezahlt, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist.

 

Glauben Sie, ein solcher Anwalt hat ein Interesse, möglichst engagiert und langatmig für Ihre Rechte zu kämpfen, wenn er  dafür weniger Geld erhält? Wir glauben das nicht.

 

Im Gegenteil glauben wir, dass solche Anwälte ihren Mandanten eher von Klagen abraten werden, insbesondere wenn der Fall schwierig und die Erfolgsaussichten gering sind. Denn das ist gut für das Versicherungsunternehmen und den Anwalt – aber nicht für den Mandanten.

 

Und deshalb haben weder bürgle schäfer Rechtsanwälte noch Dr. Alexander T. Schäfer irgendwelche Vereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern abgeschlossen. Wir bleiben stattdessen engagiert und sind nur Ihr Interessenvertreter! Wir ziehen auch dann für Sie vor Gericht, wenn Ihre Chancen nur bei 20 % liegen!

 

Wir empfehlen immer selbst zu prüfen, ob man den richtigen Anwalt hat – und nicht jeder Empfehlung des Rechtsschutzversicherers zu vertrauen.

 

Wen können wir empfehlen? Leider sind in den vergangenen Jahren die Leistungen aller Rechtsschutzversicherer schlechter geworden. Die wenigsten Probleme haben Versicherungsunternehmer nach unserer Erfahrung aber mit der Allianz Rechtsschutz, der DEVK Rechtsschutz und der Advocard Rechtsschutz.

 

 

Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei

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