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Unfallschäden: Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Freizeitunfall
Unfallschäden bei Personen können zu schwersten Folgen und damit auch großen finanziellen Schäden führen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen mit schweren Verletzungen wie Querschnittslähmungen und schweren Schädel-Hirn-Traumata (SHT). Die Art und Weise der Regulierung und der Umfang des Schadenersatzes hängen jedoch auch stark von der Art des Unfalls ab. So besteht bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr meist eine Haftung des (Kraft-) Haftpflichtversicherers. Dies hat neben der finanziellen Liquidität den Vorteil, dass die Schäden direkt beim Versicherer geltend gemacht werden können. Arbeitsunfälle bzw. Berufsunfälle bringen dagegen bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Haftungsbeschränkungen oftmals Begrenzungen des Schadenersatzes mit sich. So kann in diesem Fällen häufig kein Schmerzensgeld gefordert werden. Andererseits erhält der Geschädigte dafür womöglich zusätzliche Leistungen, die auch deutlich über möglichen Schmerzensgeldzahlungen liegen können. Da der Begriff des Arbeitsunfalls im Sinne des SGB VII sehr weit verstanden wird, ist eine genaue Prüfung der Umstände des Unfallgeschehens erforderlich, damit dem Geschädigten keine Fehler bei der Geltendmachung seiner Ansprüche unterlaufen. Die Regulierung von Freizeitunfällen ist häufig vom Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung auf Seiten des Schädigers abhängig. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Geschädigte seine Schäden nicht oder nur zum Teil ersetzt bekommt. Aber auch hier verbleiben Risiken, die der genauen Prüfung bedürfen. So können etwa im Sport Verletzungen entschädigungslos hinzunehmen sein, wenn sich diese als immanente Risiken des Spiels darstellen. Bei der Tierhalterhaftung spielt häufig auch das eigene Verhalten des Geschädigten eine Roll. Leicht wird hier der Vorwurf eines Mitverschuldens erhoben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte selbst ein Tier mit sich führte. Dr. Alexander T. Schäfer hat in zahlreichen Fällen erfolgreich Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen, Berufsunfällen, Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Freizeitunfällen, Tierunfällen oder Glatteisunfällen, durchgesetzt. Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)
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