Opferrechte: Schadenersatz und Schmerzensgeld für Verbrechensopfer

Opfer von Straftaten leiden unter den Folgen häufig stärker als sonstige Geschädigte. Neben dem Ausgleich des Personenschadens kommen der psychischen Bewältigung der Tat und ihrer Folgen und der Genugtuung durch eine angemessene Bestrafung des Täters große Bedeutung zu.

 

Während das Opfer früher nur eine "Nebenrolle" im Strafprozess spielte, bestehen heute mit der Privatklage und der Nebenklage sowie dem Adhäsionsverfahren verschiedene Möglichkeiten, mittels eines sogenannten Opferanwalts aktiv an der Bestrafung des Täters mitzuwirken und gleichzeitig die eigenen Schäden ersetzt und ein Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen.

 

Außerdem gewährt das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) einen Anspruch auf staatliche Hilfe. Diese ist oftmals notwendig, da viele Gewalttäter über kein eigenes Vermögen verfügen und die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen somit faktisch "ins Leere" laufen.

 

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