Versicherungsrecht



  

 

Die Versicherung zahlt nicht -

Kennen Sie Ihre Rechte?

 

 

 

Versicherungen hat man für den Notfall. Wer einen Schaden erleidet, krank oder berufsunfähig wird, braucht nicht noch finanzielle Sorgen. Verzichten Sie nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche!

 

Obwohl sie jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben, erleben viele Versicherungsnehmer, dass ihnen im Versicherungsfall die Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verweigert werden. Auch lehnen immer häufiger sogar die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel ab. Dies gilt zum Beispiel für die Kostenerstattung für Zahnimplantate, LASIK-OP oder der künstlichen Befruchtung bei Kinderwunsch und die Kostenübernahme für Physio- und Ergotherapien. Auch im Bereich der Sachversicherungen (Hausrat, Gebäude- und Feuerversicherung) werden Ansprüche oftmals ungerechtfertigt zurückgewiesen.

 

Nähere Infos über Versicherungen hier:

 

Tätigkeitsbereiche von Dr. Alexander T. Schäfer:

 

  • Abwehr unberechtigter Kündigungen und Rücktritte durch die Versicherer

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Personenversicherungen
    Private Krankenversicherung
    Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
    Private Unfallversicherung
    Private Berufsunfähigkeitsversicherung
    Lebensversicherung

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Sachversicherungen
    Kfz-Versicherung (Teilkasko, Vollkasko)
    Gebäudeversicherung, Feuerversicherung,
    Hausratversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Gepäckversicherung

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus Haftpflichtversicherungen
    Kfz-Haftpflichtversicherung
    Privathaftpflichtversicherung
    Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Berufshaftpflichtversicherung

 
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei

(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)

 E-Mail: mail@atsrecht.de

 

 
   
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