Schadensrecht - Personenschäden
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| Ihr Recht auf Schadensersatz und Entschädigung
nach Unfall, Fehlbehandlung oder Straftat!
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Wer in seiner Gesundheit geschädigt oder verletzt wird, leidet oft sein ganzes Leben lang. Es gibt ein Recht auf Entschädigung! Aber muss man darum kämpfen! Die Ursachen können unterschiedlich sein: Ein Unfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler, eine Straftat. Neben den körperlichen Verletzungen und Behinderungen ist es dann auch das psychische Leid, das lange Zeit belastet. Kommen Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit hinzu, entstehen finanzielle Belastungen für die gesamte Familie. Die Geschädigten bleiben mit ihren berechtigen Forderungen dann oftmals alleine. Bürokratische Hürden und Regulierungsverzögerungen der Haftpflichtversicherer bis hin zur gänzlichen Leistungsverweigerung erschweren die Erfüllung der Ansprüche. Wir haben uns die gerechte Regulierung der Schäden von Verletzen und Verbrechensopfern zum Ziel gesetzt. Für uns bedeutet Schadenersatz viel mehr als nur Schmerzensgeld. Das Opfer ist so zu stellen, wie es ohne das schädigende Ereignis dagestanden hätte. Eine Entschädigung darf nicht nur bloße Symbolik bleiben. Unterhaltsschäden, Verdienstausfälle, der Haushaltsführungsschaden, schadensbedingte Mehraufwendungen sind genauso auszugleichen wie die Kosten des behindertengerechten Haus- oder Wohnungsumbaus und der optimalen medizinischen Versorgung und Rehabilitation. Opfer von Straftaten, die im Strafprozess gegen den Täter als Zeugen auftreten müssen, stehen wir als Opferanwälte zur Seite. Darüber hinaus setzen wir uns für die Stärkung der Opferrechte im Prozess ein und übernehmen die Vertretung als Nebenkläger. Tätigkeitsbereiche von Dr. Alexander T. Schäfer - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Geschädigten und ihren Angehörigen
- Vertretung gegenüber Presse, Medien und Behörden
- Vermittlung kompetenter Ansprechpartnern und Experten (Traumatherapeuten) für die psychologische und seelische Betreuung und zur Hilfe zur Rückkehr ins eigenverantwortliche Leben
- Vermittlung von Spezialisten für die behindertengerechte Lebensgestaltung (Architekten, Umbauspezialisten, Spezialfirmen)
- Einreichung von Strafanzeigen und -anträgen, Nebenklagen, Adhäsionsklagen
- Beantragung von Opferentschädigung (OEG, OASG)
- Opferschutzmaßnahmen
Weitere Informationen unter: Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema finden Sie hier.
Rufen Sie an: 0800 58 91 352 - kostenfrei(montags bis freitags 8.00 - 18.00 Uhr)
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